Die Nue Corona Schutzverordnung de Landes NRW gültig ab dem 30.11.2020 zum Schutz von Neuinfektionen in Schulen und Kitas…sowie die Anlage 1 wenn es um Notbetreuung geht… welche Berufsgruppen dann dieses auch nutzen dürfen…

Euer JAEB Team…

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