Neue Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 im Bereich der Bildungsinfrastruktur (CoronaBetrVO) gültig in NRW ab dem 30.01. 2021 … 1. Februar 2021 Stephen Müller Kommentar hinterlassen Nr-225-210129_CoronaBetrVO-ab-30.01.2021_Lesefassung-003-vom-29.01.-2021Herunterladen Euer JAEB Team… Beitrags-Navigation Vorheriger BeitragOffenerbrief des Landeselternbeirat (LEB) zur öffentlichen Diskussion über Einschränkungen in der frühkindlichen Bildung vom 25.01.2021…Nächster BeitragDer Elternbeitrag im Januar entfällt… Hier ein Schreiben der Stadt Siegen vom 10.02.2021…
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