Die Coronaschutzverordnug -CoronaSchVO…

Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2

Wir finden es wichtig Ihnen auch diese Infos nicht vor zu enthalten.

  • Anhang 1 finden die CoronaSchVO als Fassung vom 16 .04. 2020
  • Anhang 2 Finden Sie die Fassung CoronaSchVO ab dem 27. 04. 2020 gültig.
  • Anhang 3 Neue dazu gekommen, Gültig ab dem 04.05. & 07.05. 2020
  • Anhang 4 neu Fassung CoronaSchVO vom 01. 05. 2020 Die Angabe vom 03.05 wird durch die Angabe 10.05 2020 ersetzt…

Wir finden, dass Infos auch für Sie nützlich sein kann, vielleicht gibt es dort informative Hilfestellung.

In der Neuen Fassung werden Termine bekannt gegeben wie das Besuchen von Tierparks und Zoo’s und noch vielen mehr ab dem 04.05.2020, sowie das Betreten von Kinderspielplätzen ab dem 07.05.2020…

Sollten Sie denn noch Fragen haben können Sie uns gerne per Mail schreiben. Mail Adresse: s.mueller@jaeb-si.de

Bitte bleiben Sie Gesund.

Euer JAEB Team…

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