Hier sind Frage und Antworten des Betretungsverbot von Kindertagesbetreuungsangebot und Betreuung von Kinder von Schlüsselpersonen. Hier sind viele Fragen und Antworten gegeben.
- Anhang 1 Fragen und Antworten zum Betreuungsverbot Stand 27.03 2020
- Anhang 2 neue Fragen und Antworten zum Betreuungsverbot Stand 27.04.2020
- Anhang 3 Anlage 2 Tätigkeitsbereiche für eine erweiterte Notfallbetreuung ab dem 23.04.2020
- Was in der Anlage 2 noch nicht berücksichtigt ist das ab dem 27.04.2020 auch erwerbstätige Alleinerziehende und Alleinerziehende die vor einer Abschlussprüfung sind, können auch diese Notfallbetreuung in Anspruch nehmen.
202000407_faqbetretungsverbot_betreuung_von_kindern_schluesselpersonen_stand_13.30-nr-24Herunterladen