Kita-Öffnungszeiten müssen sich nach Bedarf der Eltern richten.

Aus dem Beitrag von Aachener Nachrichten ( aachener-nachrichten.de ) ist die Stadt verpflichtet zu einem Platz von 45 Stunden individuellen Betreuung von Kindern zugewährleisten. So hat es ein Verwaltungsgericht in Aachen entschieden.

Doch in der Praxis sieht es anders aus. In der Regel wird die Stadt die Eltern an den Träger der Kita verweisen, wenn die das anbieten ist es ok, aber der Träger ist nicht verpflichtet das anzubieten. Wenn nicht entsteht die Situation, wo die Stadt nicht die Möglichkeit hat, den Rechtanspruch zu erfüllen. Bei städtischen Kitas ist es anders.

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