Betretungsverbot für Eltern und Kinder in den Kitas
Das Ministerium für Kinder, Familien, Flüchtlingen und Integration des Landes NRW… Kurz MKFFI.
Sehr geehrte Eltern
Das MKFFI möchte Sie nachfolgen über die Umsetzung des Erlasses zum Betretungsverbot von Kindertagesbetreuungangeboten und zur Betreuung von Kindern von Schlüsselpersonen informiern.
Ab Montag, den 16. 03. 2020 bis zum 19. 04 .2020, gilt ein Betretungsverbot für Kinder und Eltern in den o.g. Einrichtungen und Kindertagespflege. Oberste Priorität hat nun, dass die Betreuung von Kindern von Schlüsselpersonen, die von den Betreuungsverbot ausgenommen sind, ab Montag den 16. 03. 2020 , sichergestellt ist.
Schlüsselpersonen sind:
Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient. Dazu zählen insbesondere:
Alle Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder-und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnug einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr:
- Feuerwehr
- Rettungsdienst
- Katastrophenschutz (THW)
Der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen:
- Telekommunisationdienste
- Energie
- Wasser
- ÖPNV
- Entsorgung
- Lebensmittelversorgung
Der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von:
- Staat
- Justiz
- Verwaltung
Diese Schlüsselpersonen dürfen Ihren Kinder Zur Betreuung bringen, wenn sie alleinerziehend sind oder beide Elternteile Schlüsselpersonen sind. Kinder dürfen nicht gebracht werden wenn sie:
- Krankheitssymptome aufweisen
- wissentlich in Kontakt zu infizierten Personen stehen, es sei denn, dass seit dem Kntakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen sindund sie keine Krankheitssynptome aufweisen,
- sich in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert-Koch Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist tagesaktuell abrufbar im Internet:
rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges-Coronavirus/Risikogebiete.html
Es sei denn, dass 14 Tage seit Rückkehr aus dem Risikogebiet vergangen sind und sie keine
Krankheitssynptome zuweigen.
Wichtig noch zu erwähnen sei das bis zum Mittwoch dem 18. 03. 2020 soll eine Bescheinigung des Arbeitgebers beigebracht werden, dass es sich um eine Schlüsselperson handelt.
Hier noch zwei wichtige Adressen wo sich Eltern immer auch den Aktuellen Stand bringen können.
Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales http://www.mags.nrw.de
Ministeriums für Kinder, Familien, Flüchtlinge und Integration http://www.mkffi.nrw.de
Wir hoffen das diese Infos für Sie ein Hinweis sind und sie gut damit weiter kommen.
Sollten Sie trotzdem Fragen oder Anregungen haben könne sie uns immer unter info@jaeb-si.de
erreichen. Auch zu anderen Fragen stehen Wir als Team gerne zu Verfügung
Mit freundlichen Gruß
Euer JAEB Team